Der Verein gewährleistet, dass der Zutritt zur Sportstätte
- nacheinander
- ohne Warteschlangen
- mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und
- unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m erfolgt
Jeder Teilnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei
Anmeldung zur Sporteinheit bestätigen:
- Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder
Krankheitssymptome
- Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer
infizierten Person
- Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen und
desinfizieren der Hände) werden eingehalten.
Alle Mitglieder und Teilnehmer dürfen den Trainingsbetrieb erst nach
erfolgter Belehrung mit Eintragung in die ausliegenden Listen, sowie nach
dem Ausfüllen des DOSB-Fragebogens aufnehmen.
Umkleiden und Duschen ist auf dem Vereinsgelände nicht möglich.
Die Teilnehmer reisen individuell und bereits in Sportkleidung an.
Ausnahme:
In den individuell genutzten Zimmern einzelner Mitglieder und nur
persönlich. Andere Mitglieder und Teilnehmer haben dort keinen Zutritt.
Die Gästetoilette steht den Mitgliedern und Teilnehmern, die keine
persönliche sanitäre Anlage haben zur Verfügung und ist nur einzeln zu
betreten.
Flüssigseife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel sind von allen
regelmäßig zu benutzen.
Alle vorbereitenden Arbeiten am Boot, wie auf- und abriggen sowie slippen
ist erlaubt. Dabei ist Gruppenbildung zu vermeiden.
Die Trainingseinheiten erfolgen einzeln und nacheinander. Termine sind
mit den Trainern vorab abzustimmen.
Es dürfen nur ein bzw. zwei Personen an Bord eines Bootes sein.
Ausnahme:
Es handelt sich um Angehörige eines Hausstandes.
Bei Unterricht an Bord mit Trainer, ist ein Mund-Nasen-Schutz zutragen.
Speisen und Getränke hat jeder Teilnehmer selbst mitzubringen. Eine
Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.
Gästen und Zuschauern ist der Zutritt zur Sportstätte nicht gestattet.
Kinder unter 12 Jahre dürfen durch eine Person begleitet werden.
Trainer desinfizieren vor und nach der Nutzung sämtliche bereitgestellte
Sportgeräte.
Im Falle eines Unfalls/Verletzung müssen sowohl Ersthelfer als auch der
Verunfallte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Alle Teilnehmer verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der
Sporteinheit.
Sollte sich eine infizierte Person auf dem Gelände aufgehalten haben, wird
die gesamte Sportanlage gesperrt.